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Absetz- und Abrollbehälter (Baustellen Container)

Die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) schreibt vor, dass im Gewerbe eingesetzte Absetz- und Abrollbehälter (Baustellencontainer etc.) in jährlichen Intervallen geprüft werden sollen. Dadurch sollen Mängel an Absetz- und Abrollbehälter ( Baustellencontainer etc.) rechtzeitig erkannt und ggf. durch Wartung umgehend behoben werden.

Die jährliche UVV-Prüfung der Absetz- und Abrollbehälter ist gesetzlich vorgeschrieben um Sicherheitsrisiken beim Arbeiten (z. B. Versagen der Tragkonstruktion) zu minimieren und als auch gleichzeitig hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
Grundlage für die Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV-Information 214-016  und die DGUV-Information 214-017.
Die UVV-Prüfung ist einmal pro Jahr sowie vor der ersten Inbetriebnahme oder größeren Reparaturen oder wesentlichen techn. Änderungen der Behälter durchzuführen.

Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert sein. 

Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

 

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