Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 sowie Prüfung von Steigleitern/Steigeisengänge nach DGUV Information 208-032  und DGUV Regel 103-007.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der BG-Information: „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ DGUV Information 208-016 und 
der DGUV Information 208-032  "Auswahl und Benutzung von Steigleitern" ist der Unternehmer für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Leitern verantwortlich.
Er ist verpflichtet, Leitern und Steigleitern/Steigeisengänge wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine befähigte und sachkundige Person nach TRBS1203 prüfen zu lassen.

Als befähigte Personen und Sachkundige prüfen wir Ihre Leitern und Tritte nach DGUV I 208-01 und Steigleitern/Steigeisengänge gemäß DGUV I 208-032 und DGUV Regel 103-007.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen eine entsprechende Sachkunde als befähigte Person vorliegen muss.
BeachtenSie hierzu den KomNet Dialog 16304. Eine Sachkunde für Leitern und Tritte, gilt für Prüfung von Steigleitern/Steigeisengänge als nicht ausreichend. 
 
 
Prüfungen für Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der TRBS 2121-2 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte sachkundige Person Leitern und Tritte wiederkehrend
auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Leitern und Tritte sind mindestens alle 12 Monate auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 zuprüfen. 
Die Prüfergebnisse werden dokumentiert und die Leitern und Tritte mit einem Prüfsiegel versehen.
 
 
Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengänge nach ASR A1.8, DGUV I 208-032 und DGUV Regel 103-007:
Steigleitern und Steigeisengänge finden Ihre Anwendung an baulichen Anlagen wie z.B. an Gebäuden, Schleusen, Anlegestellen,Schächten, Tankanlagen, Silos, Maschinen und Tankwagen.
Ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge und müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle: Material der Steigleiter, Einsatzort, Umweltbedingungen und Witterungsverhältnisse.
Wir führen die Erstprüfungen und Inventariesierungen durch, sowie die wiederkehrenden Prüfungen für ortsfesten Steigleitern & Steigeisengänge.
Die Prüfergebnisse werden dokumentiert und die Steigleitern/Steigeisengänge mit einem Prüfsiegel versehen.
 
 
Wir führen folgenden UVV Prüfungen von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengänge für Sie aus:
Steigleitern für Bauliche Anlagen nach DIN 18799-1 und DIN 18799-2
Notleiteranlagen nach DIN 14094-1
Steigleitern für Bauwerke und Schächte nach DIN EN 14396
Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4

Unsere Kunden zur Prüfung von Leitern,Tritte sowie Steigleitern kommen aus Köln, Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach, Kaarst, Ratingen, Meerbusch, Kaldenkirchen, Brüggen, Wegberg, Heinzberg, Erkelenz, Krefeld, Duisburg, Moers, Bochum,Mülheim a. d. R., Kempen, Geldern, Kevelar, Kreis Mettmann, Erkrath, Haan, Langenfeld, Hilden, Solingen, Wuppertal, Heiligenhaus, Velbert, Dormagen, Monheim am Rhein, Jüchen, Korschenbroich, Grevenbroich, Kleinenbroich, Bergheim und Elsdorf.

 

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