Prüfung von persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
Als sachkundige Personen nach TRBS 1203 führen wir die jährliche UVV Prüfung für PSAgA durch. Gemäß den Regeln der DGUV (DGUV Regel 112-198 / 112-199 - Industrie) unterliegt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) einer regelmäßigen Prüf- und Dokumentationspflicht.
Unternehmer und Geräteanwender sind verpflichtet, verwendete Schutzausrüstung gegen Absturz mindestens einmal jährlich, bei Beschädigung oder nach einer Sturzbelastung, durch eine sachkundige Person prüfen zulassen.
Als zertifizierte Sachkundige nach DGUV 312-906 führen wir für Sie die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSAgA durch und übernehmen auf Wunsch die Inventarisierung!
Wir prüfen folgende Arten von PSAgA - Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Auffanggeräte, Fallschutzläufer und Seile.
Fragen Sie uns, gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Arbeitssicherheit Grah - Ihr Partner für die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA in Solingen
Unsere Kunden für die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz kommen aus Köln, Düsseldorf,Neuss, Mönchengladbach, Kaarst, Ratingen, Meerbusch, Kaldenkirchen, Brüggen, Wegberg, Heinzberg, Erkelenz, Krefeld, Duisburg, Moers, Bochum, Mülheim a. d. R., Kempen, Geldern, Kevelar, Kreis Mettmann, Erkrath, Haan, Langenfeld, Hilden, Solingen, Wuppertal, Heiligenhaus, Velbert, Dormagen, Monheim am Rhein, Jüchen, Korschenbroich, Grevenbroich, Kleinenbroich, Bergheim und Elsdorf.