Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern
Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850.
Demnach muss der Betreiber Sicherheitsschränke mindestens jährlich durch eine qualifizierte befähigte Person (TRGS 1203) auf Sicherheit überprüfen.
Dafür sind in der DIN EN 14470-1:2023 sowie DIN EN 14470-2 entsprechende Verfahren beschrieben, die den Stand der Technik darstellen.
Die Prüfungen sind jährlich vorgeschrieben und angemessen zu dokumentieren.
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