Asbestsanierung ? Nur mit Sachkundigen Personen !

Instandhaltung, Sanierung und Entsorgung dürfen nur von Firmen und Personen ausgerführt werden, welche eine Sachkundeprüfung nach TRGS 519 abgelegt haben.
Die Prüfung zum Sachkundigen wird staatlich überwacht und in der Regel von den Bezirksregierungen oder Gewerbeaufsichtsämtern abgenommen.
Alle Arbeiten oder der Umgang mit Asbest sind bei den zuständigen Behörden ( Gewerbeaufsichtsamt ) 2 Wochen vor Ausführung mit Planungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.
Wie diese Arbeiten geplant und ausgeführt sein müssen, beschreibt die TRGS 519, ebenso die DGUV Information 201-012 ( alt: BGI 664 Asbestsanierung - Verfahren mit geringer Exposition ).
Werden Arbeiten mit Asbest nicht angezeigt , falsch geplant oder mangelhaft durchgeführt, führt dies unweigerlich zu strafrechlichen Ermittlungen und zu hohen Geldstrafen.
Wir Planen, Steuern und Überwachen als staatl. anerkannte Sachkundige für Asbestsanierung und sorgen für einen reibungslosen rechlich sicheren Ablauf.



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