Gasprüfungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen Gastronomie und Schaustellergewerbe
Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung unterliegen regelmäßigen Wartungen und Prüfung durch einen Sachkundigen nach TRBS1203.
Hierunter fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck-bzw. Druckgasbehältern versorgt werden.
Als Schwerpunkt ist vor allem der Gastronomiebereich und Schaustellerbereich zu nennen, wobei hier dann neben den Flüssiggasanlagen auch Flüssiggasverbrauchsanlagen überprüft werden.
Dabei dient die DGUV Regel 110-010 als Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen.
Diese Regel beschreibt, welche technischen, organisatorischen und personenbezogen Maßnahmen der Unternehmer (als Betreiber der Anlage) zu erfüllen hat, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Somit sind Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer solchen Flüssiggasanlage über die DUGV Regel 110-001 definiert und geregelt.
· Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 Jahren
· Wird eine Anlage eine Zeit lang nicht genutzt (Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr) oder muss repariert werden, so wird eine erneute Prüfung fällig.
· Dichtigkeitsprüfung mittels Druckpumpe
· Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, etc.)
· Überprüfung der Funktion der Geräte
· Überprüfung der Flaschenaufstellung
· Erstellen der Prüfprotokolle inkl. Skizze der Aufstellung
· Anbringen der Plakette
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