UVV-Prüfungen von Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen

Brandschutztüren spielen eine wichtige Rolle im vorbeugenden Brandschutz.

Die in der Regel selbstschließenden Türen sollen in erster Linie Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer sichern.

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.

 

Warum geprüft wird:

  •      für höchste Betriebssicherheit 
  •      für eine längere Lebensdauer
  •      für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen
  •      für den Erhalt des Versicherungsschutzes 

       

   Welche Arten von Prüfungen sind durch welche Personenkreis durchzuführen?

  • Abnahmeprüfungen nach Neu- oder Umbaumaßnahmen durch einen Sachkundigen = Inspektion nach Installation
  • regelmäßige operative Inspektionen (monatlich bis vierteljährlich) - Sicherstellung der Betriebssicherheit durch eine unterwiesen Person = operative Inspektionen.
  • Jahreshauptinspektion durch einen Sachkundigen = jährliche Hauptinspektion

 

Welchen Umfang hat z.B. eine Jahreshauptinspektion?

  • Prüfung der Brand- und Rauchschutztüren und Feststellanlagen nach Betriebsanleitungen und Zulassungen der jeweiligen Tür.
  • Weitere Quellen sind die DIN EN 14637 sowie die DIN 14677.
  • Beurteilung Gefahren durch Witterungseinflüsse (ggf. Verrottung und Korrosion) und Vandalismus.
  • gerichtsfeste Dokumentation 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Kunden zu regelmäßigen (jährlichen) UVV-Prüfungen von Brand- und Rauchschutztüren und Feststellanlagenbefinden sich in den Städten Köln, Düsseldorf, Meerbusch, Kaarst, Krefeld, Kreis Mettmann, Ratingen, Erkrath, Haan, Langenfeld, Hilden, Solingen, Wuppertal, Mülheim a. d. R., Kempen, Heiligenhaus, Velbert, Dormagen, Monheim am Rhein, Langenfeld, Jüchen, Korschenbroich, Grevenboich, Kleinenboich, Rommerskirchen, Bergheim, Elsdorf, Geldern, Staelen und Kevelar.

UVV-Prüfungen von Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen1 in Köln / Düsseldorf/ Essen / Krefeld / Wuppertal und Umgebung - Arbeitssicherheit Grah aus Solingen

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