Allgemeine Geschäftsbedingungen für techn.Schulungen und der käuflich erwerbaren Schulungsunterlagen.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Lehrgängen und den Verkauf von käuflich erwerbaren Schulungsunterlagen des Unternehmens :
technische Schulungen und Arbeitssicherheit Ralf Grah, im weiteren Veranstalter genannt.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich nochmals widerspricht.

2. Teilnahme
Die Seminare des Veranstalters stehen jedem geeigneten Interessierten offen.
Für Schulungen im Bereich Flurförderzeuge sind Grundkenntnisse im Führen von KFZ erforderlich.
Die Teilnehmer müssen körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein.
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25(Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) erfolgt sein.
Die Bescheinigung über die gültige G25 Untersuchung ist am Seminartag dem dem Seminarleiter vorzuzeigen.

3. Anmeldung
Anmeldungen bitten wir möglichst frühzeitig schriftlich an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird.

4.Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangskosten werden mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Das Zahlungsziel ist auf 10Tage nach Schulungsende festgelegt.
Im Verzug sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer .
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von dem Veranstalter schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Stornierung, die später als zwei
Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, 75% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden.
Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

6. Durchführung
Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungsziel nicht grundlegend
verändert.
Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
Der Veranstaltungsort wird in der Auftragsbestätigung des Veranstalters explizit aufgeführt.
Der Vertragspartner hat sicherzustellen daß :
• ein geeigneter Schulungsraum zur Verfügung steht .
• ein UVV geprüfter Gabelstaple/Kran/Hubarbeitsbühner zur Verfügung steht .
Der Vertragspartner kommt etwaige Kosten (zb.Leih-und Transportkosten für Gerätschaften ) alleine auf.

7. Haftung
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche der Veranstalter zu vertreten hat
(z.B. wegen Erkrankung des Referenten) ausfallen, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.
Es werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Für Sach- und Vermögensschäden, welche durch Schulungsteilnehmer verursacht werden, haftet der Auftraggeber oder der Schulungsteilnehmer alleine.
Auch hier sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.

8. Haftung bei Schulungsunterlagen
Trotz sorgfältigster Erarbeitung können wir als Verfasser nicht Ausschließen, dass sich Fehler oder Irrtürmer eingeschlichen haben.
Eine entsprechende Hafttung wird ausgeschlossen, auch für jegliche Änderungen durch den Nutzer derSchulungsunterlagen an dem ursprünglichen Inhalt und den damit auftretenden Folgen oder für Fehlbedienungen der gelieferten Datenträger durch den Nutzer an seinem Computer.

9. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

10. Urheberrechte für käuflich erwerbare Schulungspräsentationen
Die von uns angebotenen Publikationen, einschließlich der Grafiken, Bilder usw. sind urheberrechtlich geschützt.
Mit der Bestellung erkennt der Kunde an, dass jede nach dem Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Nutzung
(insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung) unserer vorherigen Zustimmung bedarf.

Die Daten dienen der ausschließlichen Nutzung durch den Besteller an seinem Einzelplatz-PC. Nur dieser darf sie zu seiner persönlichen Nutzung auf seinem PC oder Laptop speichern. Alle anderen Nutzungsarten sind ausgeschlossen. Möchten Sie unsere Daten im Intranet nutzen, unterbreiten wir Ihnen jederzeit gerne ein Lizenzangebot.

Alle unsere Daten dürfen an Dritte weder weitergegeben noch verkauft werden – auch nicht in Teilen.

Unsere PowerPoint-Dateien sind änderbar, damit der rechtmäßige Nutzer sie bspw. nach seinen betrieblichen Begebenheiten anpassen kann. Gegen das Urheberrecht wird jedoch verstoßen, wenn Sie unsere PowerPoint-Dateien mit Ihrem Firmenlogo so aufbereiten, dass der Eindruck erweckt wird, Sie wären der Urheber dieses Werkes – wir also nicht mehr dem Werk zu entnehmen wären. Werden uns solche Urheberrechtsverstöße bekannt, werden wir auch hier mit geeigneten Mitteln intervenieren. Möchten Sie eine legale, für Sie personifizierte Firmenausgabe erwerben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir unterbreiten Ihnen jederzeit gerne ein Angebot für eine entsprechende Lizenz.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts für Veranstaltungen Solingen.

12. Datenschutz
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, Ihnen Seminarinformationen des Veranstalters zu übersenden und unser Produktangebot Ihren Bedürfnissen anzupassen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt.
Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.

techn. Schulungen  und  Arbeitssicherheit Grah
www.Arbeitssicherheit-Grah.de
Stand der AGB : 18.05.2016

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