Baustellensicherheit 
  

Auf Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie an allen anderen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten sind - trotz der mittlerweile sehr hohen technischen Sicherheitsstandards - einem besonders hohen Unfallrisiko ausgesetzt und die Unfälle haben im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen meist erheblich schwerere Folgen. Hauptursachen sind vor allem Planungs- und Organisationsmängel sowie Fehler bei der Bauausführung. Mit der Baustellenverordnung gibt es ein umfassendes modernes Regelwerk, um Sicherheit und
Gesundheitsschutz im Baubereich zu gewährleisten. In besonderer Pflicht steht der Bauherr, er trägt die Gesamtverantwortung nicht nur für das Bauvorhaben, sondern auch für alle Belange des Arbeitschutzes.

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“, Baustellenverordnung (BaustellV) genannt, verfolgt das Ziel, den Arbeitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen sicherzustellen und zu verbessern. Sie richtet sich an den Bauherrn und überträgt ihm bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase eine Reihe von Pflichten und Aufgaben. Zugleich lässt sie den am Baugeschehen Beteiligten einen großen Gestaltungsspielraum. Mit den neuen Instrumenten Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Koordinierung lässt sich die Prävention erheblich verbessern.

Auf den nachfolgende Seiten finden Sie Informationen rund um das Thema Sicherheits-und Gesundheitskoordination auf Baustellen (SiGeko) und um das Thema Asbestssanierung nach TRGS 519.

Unser Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, SiGeKo, betreut und berät Sie zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung auf Baustellen.

Als SiGeKo betreuen und beraten wir Unternehmen sowie private Bauherrn in Köln, Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach, Kaarst, Ratingen, Meerbusch, Kaldenkirchen, Brüggen, Wegberg, Heinzberg, Erkelenz, Krefeld, Duisburg, Moers, Bochum, Mülheim a. d. R., Kempen, Geldern, Kevelar, Kreis Mettmann, Erkrath, Haan, Langenfeld, Hilden, Solingen, Wuppertal, Heiligenhaus, Velbert, Dormagen, Monheim am Rhein, Jüchen, Korschenbroich, Grevenbroich, Kleinenbroich, Bergheim und Elsdorf.

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