Hubbühnen
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Brandschutztüren spielen eine wichtige Rolle im vorbeugenden Brandschutz.
Die in der Regel selbstschließenden Türen sollen in erster Linie Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer sichern.
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.
Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Warum geprüft wird:
Welche Arten von Prüfungen sind durch welche Personenkreis durchzuführen?
Welchen Umfang hat z.B. eine Jahreshauptinspektion?
Weiterlesen … Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen
Kraftbetätigte Türen, Tore (Rolltore, Sektionaltore), Fenster aber auch Schranken unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen.
Die Betriebsicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 sowie die DGUV Information 208-022 für kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore und Schranken schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen (befähigte Person nach TRBS1203) verbindlich vor.
Die genannten Verordnungen, Richtlinen und Informationen sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung.
Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab.
Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.
Warum geprüft wird:
• für höchste Betriebssicherheit
• für eine längere Lebensdauer
• für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen
Mit aktuellen Sachverstand und modernen Messgeräten inkl. PC-gestützter Messwerterfassung zur Schließkraftmessung, erreichen wir eine optimale Überwachung Ihrer Türen, Tore (Rolltore,Sektionaltore), Fenster und Schranken.
Weiterlesen … Kraftbetätigte Fenster, Türe, Tore
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Daher muss gemäß § 3Betr.SichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und
gemäß §10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlagen durch eine befähigte Person nach TrBs1203 überprüfen lassen.
Gemäß §11 ist die Prüfung wiederrum zu dokumentieren
Die neue Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähige (fachkundige) Person.
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel nach BetrSichV, diese sollen längstens nach 12 Monaten eine Inspektion durch diese fachkundigen Person unterzogen werden.
Weitere Informationen finden in der DIN EN 15635 und in der BGR 234.
Wir übernehmen für Sie die UVV-Prüfung von Regalanlagen, inklusive der von den Berufsgenossenschaften geforderten Dokumentation.
Unsere Prüfplaketten:
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 sowie Prüfung von Steigleitern/Steigeisengänge nach DGUV Information 208-032 und DGUV Regel 103-007.
Weiterlesen … Leitern,Tritte & Steigleitern