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Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern

Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850.

Demnach muss der Betreiber Sicherheitsschränke mindestens jährlich durch eine qualifizierte befähigte Person (TRGS 1203) auf Sicherheit überprüfen.

Dafür sind in der DIN EN 14470-1:2023 sowie DIN EN 14470-2 entsprechende Verfahren beschrieben, die den Stand der Technik darstellen.

Die Prüfungen sind jährlich vorgeschrieben und angemessen zu dokumentieren.

 

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Gasprüfungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen Gastronomie und Schaustellergewerbe

Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung unterliegen regelmäßigen Wartungen und Prüfung durch einen Sachkundigen nach TRBS1203.

Hierunter fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck-bzw. Druckgasbehältern versorgt werden.

Als Schwerpunkt ist vor allem der Gastronomiebereich und Schaustellerbereich zu nennen, wobei hier dann neben den Flüssiggasanlagen auch Flüssiggasverbrauchsanlagen überprüft werden.

 

Dabei dient die DGUV Regel 110-010 als Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen. 

 

Diese Regel beschreibt, welche technischen, organisatorischen und personenbezogen Maßnahmen der Unternehmer (als Betreiber der Anlage) zu erfüllen hat, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Somit sind Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer solchen Flüssiggasanlage über die DUGV Regel 110-001 definiert und geregelt. 

·         Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 Jahren

·         Wird eine Anlage eine Zeit lang nicht genutzt (Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr) oder muss repariert werden, so wird eine erneute Prüfung fällig.

·         Dichtigkeitsprüfung mittels Druckpumpe

·         Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, etc.)

·         Überprüfung der Funktion der Geräte

·         Überprüfung der Flaschenaufstellung

·         Erstellen der Prüfprotokolle inkl. Skizze der Aufstellung

·         Anbringen der Plakette 

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Absetz- und Abrollbehälter (Baustellen Container)

Die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) schreibt vor, dass im Gewerbe eingesetzte Absetz- und Abrollbehälter (Baustellencontainer etc.) in jährlichen Intervallen geprüft werden sollen. Dadurch sollen Mängel an Absetz- und Abrollbehälter ( Baustellencontainer etc.) rechtzeitig erkannt und ggf. durch Wartung umgehend behoben werden.

Die jährliche UVV-Prüfung der Absetz- und Abrollbehälter ist gesetzlich vorgeschrieben um Sicherheitsrisiken beim Arbeiten (z. B. Versagen der Tragkonstruktion) zu minimieren und als auch gleichzeitig hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
Grundlage für die Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV-Information 214-016  und die DGUV-Information 214-017.
Die UVV-Prüfung ist einmal pro Jahr sowie vor der ersten Inbetriebnahme oder größeren Reparaturen oder wesentlichen techn. Änderungen der Behälter durchzuführen.

Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert sein. 

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Gasprüfungen nach Arbeitsblatt G607 Wohnwagen und Wohnmobile, G608 Sportboote

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen.

Bei privat genutzten Booten bis 24m Länge (Gasprüfung nach Arbeitsblatt G608) besteht derzeit noch keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung. Jedoch kann ein Hafenbetreiber diese Prüfung verlangen, um einen sicheren Betrieb in seiner Anlage zu gewährleisten. Auch der Eigner sollte im Interesse seiner eigenen Sicherheit seine Gasanlage alle 2 Jahre prüfen lassen. 

Eine Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen

Bei der Gasprüfung prüfen wir als zertifizierte Sachkundige des DVFG  die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607 oder G 608 , das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607/ G608-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607/G 608“. Nach erfolgreicher Gasprüfung wird eine neue Prüfplakette am Freizeitfahrzeug angebracht – und das Ergebnis in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) notiert.

Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bzw. G 608 Flüssiggasanlagen in Sportbooten beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht  (10 Jahre nach G 607 und 6 Jahre nach G608 für Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft. Die Prüffaktoren im Detail:

  • Überprüfung der Dichtigkeit der gesamten Gasanlage.
  • Überprüfung der Funktion der Geräte.
  • Test der Thermoelemente an den Geräten
  • Prüfung der technischen Bauteile wie Regler und Schläuche auf Ihren Zustand (Korrosion, Bruchstellen, Befestigung usw.).
  • Achtung: Gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens 6 Jahren nach G 608 oder 10 Jahren nach G 607.
  • Weitere Details zur Prüfung finden Sie im DVGW Arbeitsblatt nach G 607 bzw. G 608.

Preisstellungen (alle Preise inkl. MwSt.):

  • Wiederholungsprüfung: 65,00€ (beinhaltet die Dichtheitsprüfung, die Prüfung von 3 Gasgeräten, die Dokumentation im Prüfbuch, sowie die Prüfplakette nach bestandener Prüfung.)
  • Jede weitere Gas-Abnahmestelle: 5,00€
  • neues Prüfbuch: 10,00 €
  • Neuaufnahmen oder Prüfung nach wesentlichen Änderungen: nach Aufwand, jedoch min. 80,00€ 
  • gestaffelte Anfahrtskosten: Umkreis von 10km frei, Umkreis 11km -16Km 15,00€, Umkreis 16km-21Km 25,00€, bei größeren Entfernungen bitte anfragen .

 

Wir führen Gasprüfungen nach G607 für Wohnwagen/Wohnmobile und Gasprüfungen nach G608 für Sportboote in den Städten Solingen, Leverkusen ,Haan, Hilden, Wuppertal, Duisburg, Heiligenhaus, Viersen, Düsseldorf, Ratingen, Krefeld, Essen, Mönchengladbach, Langenfeld, Rommerskirchen, Dormagen, Burscheid, Remscheid, Wermelskirchen, Kaarst, Meerbusch, Bochum, Herne, Hattingen, Witten, Grevenbroich,Neuss, Arnsberg, Lüdenscheid, Korschenbroich, Heinsberg, Wegberg, Erkelenz, Köln, Frankfurt, Köln usw. durch. 

 

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Hubbühnen, LKW-Ladebühnen

 

Hebebühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen, LKW-Ladebühnen und Fahrzeughebebühnen 

Die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) schreibt vor, dass im Gewerbe eingesetzte Arbeitsbühnen in jährlichen Intervallen geprüft werden sollen. Dadurch sollen Mängel an den Hebebühnen frühzeitig erkannt und ggf. durch Wartung umgehend behoben werden.

Die jährliche UVV-Prüfung der Bühnen ist gesetzlich vorgeschrieben um Sicherheitsrisiken beim Arbeiten (z. B. Versagen der Tragkonstruktion) zu minimieren und als auch gleichzeitig hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
Grundlage der Hebebühnen-Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV-Regel 100-500  und der DGUV-Grundsatz 308-002.
Die UVV-Prüfung ist einmal pro Jahr sowie vor der ersten Inbetriebnahme oder größeren Reparaturen oder wesentlichen techn. Änderungen der Hebebühne durchzuführen.

Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert sein. 

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