Wir erreichen, daß unsere Absolventen Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiko eingehen und somit Unfälle vermeiden.
Durch eine gute und fundierte Schulung der Absolventen tragen wir massiv zur Reduzierung von kritischen Situationen und Unfällen bei.
Gut ausgebildete Mitarbeiter sind nicht nur sicherer im Umgang mit techn. Geräten wie z.b Gabelstapler oder Krane , sie setzen diese auch effektiver ein.
Auf den obigen Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den von uns angebotenen Seminaren
- Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerschein,Gabelstaplerführerschein)DGUV Grundsatz 308-001
- Ausbildung zum Fahrer von Teleskopstapler (Teleskopstaplerschein) DGUV Grundsatz 308-009
- Ausbildung der Bediener von Hebebühnen-und Hubarbeitsbühnen (Hubarbeitsbühnenschein) DGUV Grundsatz 308-008
- Ausbildung der Bediener von Kranen wie zB. Brückenkran oder Lkw Ladekran ( Kranschein-Kranführer ) DGUV Information 209-012
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer mit praktischen Löschtraining nach DGUV Information 205-023
- Ausbildung im Atemschutz (Atemschutzgeräteträger) Benutzung von Atemschutzgeräten nach DGUV Regel 112-190
- Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700
- jährliche Unterweisungen für oben genannte Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 1 ( alt: BGV A1 )
Wir schulen nach den Richtlinen der Berufsgenossenschaften:
Grundsatz:
DGUV Vorschrift 1 (alt: BGV A1) Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
Flurförderzeuge:
DGUV Vorschriften 67- 69 (alt: BGV D 27) Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge
DGUV Grundsatz 308-001 (alt: BGG 925) Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.
DGUV Grundsatz 308-009 Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern"
seit 04-2016 als verpflichtende Ausbildung
DGUV Information 208-004 (alt: BGI 545) Information Gabelstaplerfahrer
Eine genaue Aufstellung der Klassifizierung von Flurförderzeugen finden Sie in der Richtlinie VDI 3586. Diese gilt für Flurförderzeuge nach Din ISO 5053.
Krane:
DGUV Vorschriften 52-53 (alt: BGV D6) Unfallverhütungsvorschrift Krane
DGUV Grundsatz 309-003 (alt: BGG 921) Auswahl,Unterweisung und Befähigungsnachweis für Kranführer
DGUV Information 209-012 (alt: BGI 555) Information Kranführer
Hubarbeitsbühnen:
DGUV Vorschrift 70-71 (alt: BGV D29) Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge
DGUV Grundsatz 308-008 (alt: DGUV-G 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
DGUV Informationen 209-019 (alt: BGI 720) Information Hubarbeitsbühnen
Brandschutz:
DGUV Information 205-023 Information zur Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern
Atemschutz:
DGUV Regel 112-190 Regel zur Benutzung von Atemschutzgeräten
Wenn Sie Fragen zu unseren Schulungen haben, so können Sie per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg Kontakt zu uns aufnehmen.