Erstellung von Flucht- und Rettungspläne für Ihr Unternehmen
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, muss der Arbeitgeber für seine Arbeitsstätte einen oder auch mehrere Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen aushängen, sofern die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Mit Hilfe des Planes sind in regelmäßigen Zeitabständen Übungen durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können oder gerettet werden.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 55 ArbStättV wieder und werden durch die ASR1.3, ASR 2.3 und die Din ISO 23601 konkretisiert.
Ebenso finden sich Informationen in der DGUV Information 205-001 (alt : BGI 560) " Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" wieder.
Die wichtigsten Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne:
- Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell und übersichtlich sein.
- Regelmäßige Prüfungen von Flucht- und Rettungsplänen sind mindestens alle 2 Jahre durchzuführen.
- Flucht- und Rettungspläne müssen auf den jeweiligen Standort bezogen lagerichtig dargestellt werden.
- Flucht- und Rettungspläne müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden.
- Flucht- und Rettungspläne müssen gegen Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sein (z. B. lichtbeständig).
- Flucht- und Rettungspläne müssen farbig angelegt werden
- Die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen müssen der neuen DIN ISO 23601, ASR1.3 und nach ASR 2.3 entsprechen.
- Die im Flucht- und Rettungsplan enthaltenen Symbole sind in einer Legende darzustellen.
- Der Hintergrund von Flucht- und Rettungsplänen ist entweder in Signalweiß oder lang-nachleuchtend anzulegen.
- Flucht- und Rettungspläne sind in den Formaten nach DIN EN ISO 216 auszuführen. Die Mindestgröße entspricht dem Format DIN A3.
- Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen in Flucht- und Rettungspläne eingezeichnet werden.
Wir erstellen Ihnen rechtssichere Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Folgende Informationen benötigen wir:
- gibt es noch "alte" Flucht- und Rettungspläne ?
- sind noch Bau- oder Architektenpläne vorhanden ?
- sind diese noch aktuell oder sind in den Jahren bauliche Veränderungen erfolgt ?
- wie komplex ist das Gebäude beschaffen ?
- muß das Gebäude mittels Lasermessgerät neu vermessen werden ?
- sind die Standorte von Melder, Mittel zur Brandbekämpfung und Mittel zur Erste Hilfe dokumentiert ?
- wieviel Pläne werden benötigt ?
- in welchem Format benötigen Sie Pläne ( als Datei oder als Ausdruck ) ?
- benötigen Sie noch einen separaten erweiterten Notfall- und Alarmplan ?
Anhand dieser Informationen wird der Leistungsumfang geklärt und im Anschluss das Angebot erstellt.
Beispiel eines Flucht- und Rettungsplan nach Din Iso 23601 Beispiel eines erweiterten Notfall- und Alarmplan