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Hubbühnen, LKW-Ladebühnen

 

Hebebühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen, LKW-Ladebühnen und Fahrzeughebebühnen 

Die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) schreibt vor, dass im Gewerbe eingesetzte Arbeitsbühnen in jährlichen Intervallen geprüft werden sollen. Dadurch sollen Mängel an den Hebebühnen frühzeitig erkannt und ggf. durch Wartung umgehend behoben werden.

Die jährliche UVV-Prüfung der Bühnen ist gesetzlich vorgeschrieben um Sicherheitsrisiken beim Arbeiten (z. B. Versagen der Tragkonstruktion) zu minimieren und als auch gleichzeitig hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
Grundlage der Hebebühnen-Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV-Regel 100-500  und der DGUV-Grundsatz 308-002.
Die UVV-Prüfung ist einmal pro Jahr sowie vor der ersten Inbetriebnahme oder größeren Reparaturen oder wesentlichen techn. Änderungen der Hebebühne durchzuführen.

Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert sein. 

Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

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